Baurecht
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Der Bauherr kann sich auf einfache Weise gegen einen Anspruch auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung verteidigen. Er kann die Aufrechnung mit einem Schadenersatz in gleicher Höhe erklären. Der Schadenersatzanspruch besteht in Höhe der Mängelbeseitigungskosten.
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Ein Vorschuss zur Mängelbeseitigung ist zweckgebunden und vom Auftraggeber zur Mängelbeseitigung zu verwenden. Der Auftragnehmer hat einen Rückforderungsanspruch, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt hat.
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Der Auftragnehmer kann den an einen Auftraggeber gezahlten Vorschuss zur Mängelbeseitigung zurückfordern, wenn feststeht, dass die Mängel nicht mehr beseitigt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Auftraggeber vom Auftragnehmer Vorschuss für die Beseitigung… weiterlesen
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Mit der so bezeichneten „Silo-Entscheidung“ vom 23.07.2009 (Az. VII ZR 151/08) hat der Bundesgerichtshof richtungsweisend entschieden, dass nach neuem Schuldrecht Verträge über die Herstellung und Lieferung von beweglichen Bauteilen Werklieferungsverträge sind, auf die Kaufrecht anzuwenden… weiterlesen
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Die Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und einem Kaufvertrag ist nicht immer unproblematisch, aber bedeutsam. Beide Vertragstypen sehen unterschiedliche rechtliche Regelungen vor (z.B. Werkvertrag: Abschlagszahlungen, Fälligkeit erst nach Abnahme; Kaufvertrag: sofortige Rügepflicht beim Handelskauf).
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Kommt es durch Rüttelarbeiten zu Rissbildungen an einem Nachbarhaus, so ist der Bauunternehmer nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er bei den Bauarbeiten die Umsicht und Sorgfalt eines gewissenhaften Bauunternehmers an den Tag gelegt hat.
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Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2009 insgesamt drei Mal zu dem so genannten gestörten Gesamtschuldnerausgleich und insbesondere zu Fragen der Verjährung beim Gesamtschuldnerausgleichsanspruch Stellung genommen.
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Der Bürge, der sich nach § 648a BGB für einen Auftraggeber verbürgt hat, haftet nicht für Werklohnforderungen, die aus Nachtragsaufträgen resultieren. Mit seinem Urteil vom 15.12.2009 hatte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 107/08) eine seit… weiterlesen
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Die Beteiligung mehrerer Fachleute an einem Bauvorhaben (Planer, Bauüberwacher, Bauunternehmer, Nachunternehmer) ist der Normalfall. Kommt es zu Schäden am Bauwerk und tragen mehrere gemeinschaftlich die Verantwortung, hat der Auftraggeber die Wahl, welchen der Gesamtschuldner er… weiterlesen
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Wird über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so gibt es drei Möglichkeiten, wie sich die Eröffnung auf bestehende Schuldverhältnisse auswirken kann: Die Vertragsverhältnisse bleiben bestehen, sie erlöschen oder ihr Schicksal hängt von der… weiterlesen