Rechtsgebiete
arbeitsrecht
Rechtsanwalt Pätzhorn ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen auf diesem Gebiet.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts. Daneben vertreten wir Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte.
Das Arbeitsrecht wird stark durch die europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung auf das nationale Recht geprägt. Daneben ist das Arbeitsrecht durch die umfangreiche Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte bestimmt. Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Für Arbeitnehmer gilt: Nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie diese optimal umsetzen. Wir beraten und vertreten Sie bei Kündigungen, allen sonstigen Formen der Beendigung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bei der Durchführung behördlicher Verfahren für Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere, Mitglieder von Betriebsverfassungsorgan) sowie bei Versetzungen, Abmahnungen als auch im Urlaubsrecht und allen anderen Fragen.
Für Arbeitgeber gilt: Durch eine Beratung im Vorfeld vermeiden Sie kostenträchtige Fehler. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie allen Zusatzvereinbarungen (Dienstwagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Fortbildungsvereinbarungen etc.), bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abmahnungen sowie Gestaltungen von Arbeitszeitmodellen.
Architekten- und Ingenieurrecht
Rechtsanwalt Zunft ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen in diesem Rechtsgebiet. Seit über 25 Jahren berät und vertritt RA Zunft freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure und Ingenieurgesellschaften bei der Durchsetzung von Honorarforderung oder bei der Abwehr von Haftungsfolgen.
Das Architekten- und Ingenieurrecht ist eine Querschnittsmaterie, die durch verschiedene gesetzliche Grundlagen ausgestaltet wird, z. B. durch das BGB, die HOAI in der jeweils gültigen Fassung und viele berufsrechtliche Regelungen.
Den größten Nutzen für Sie hat unsere anwaltliche Tätigkeit vor Abschluss des Architekten- oder Ingenieurvertrags. Welche Klauseln sind unwirksam? Welche Risiken werden übernommen (Stichwort: Überschreitung von Baukosten)? Während der Abwicklung des Planungsvertrages stehen wir für eine baubegleitende Beratung zur Verfügung.
Sie können sich auf eine kompetente und unbürokratischen Unterstützung Ihrer Anliegen verlassen.
Baurecht
Als Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Zunft Sie in allen Bereichen des Baurechts. Neben dem zivilen Baurecht zählt zu dem Gebiet das öffentliche Baurecht sowie das Vergaberecht.
Seit 1995 tritt RA Zunft bundesweit vor allen Gerichten in Bauprozessen auf. Eine Terminvertretung kommt für RA Zunft nicht in Betracht. Nachteile infolge eines schlecht informierten Vertreters nehmen wir nicht in Kauf.
Eine vertiefte Kenntnis von speziellen Vorschriften wie zu den Regeln der VOB der Teile A, B und C, sowie Spezialwissen zur Bautechnik können Sie voraussetzen. Auf die Erfahrung von hunderten Bauprozessen können Sie bauen.
Bauträgerrecht
Beim Bauträgerrecht geht es um den Immobilienerwerb vom Bauträger. Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Neben dem klassischen Bauträgerkauf gibt es eine Reihe alternativer Baumodelle, wie beispielsweise das Ersterwerber-, das Generalübernehmer- und das Sanierungsmodell
Seit dem Jahr 2018 ist der Bauträgervertrag erstmals im BGB gesetzlich geregelt (§§ 650u, 650v BGB).
Im Bauträgerrecht kommt als Rechtsgrundlage die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zum Tragen. Diese lässt bei der notariellen Gestaltung der Urkunde nur begrenzte Spielräume. Während der Bauträger ein Interesse an einer möglichst zügigen und reibungslosen Zahlung hat, braucht der Verbraucher eine Absicherung gegen ungesicherte Vorleistungen und eine Insolvenz des Bauträgers. Außerdem bedarf es aus seiner Sicht der Absicherung einer pünktlichen Fertigstellung und auf eine rechtssichere Bauleistungsbeschreibung.
Besonders effektiv ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Bauträgervertrages, angesichts der hohen Investitionen.
Gesellschaftsrecht
Bei der Gründung, strukturellen Veränderung und bei der Unternehmensnachfolge berät und vertritt RA Zunft seine Mandanten. Wir vertreten Ihre Interessen als Gesellschafter und Unternehmer im Gesellschafterstreit, in Gesellschafterversammlungen und vor Gericht.
Leitungsrecht
Als Rechtsgebiet umfasst das Leitungsrecht alle Fragen zu Leitungen. Prägend für das Leitungsrecht ist die Vielzahl der unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften. Das macht das Rechtsgebiet schwer überschaubar. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer sowie die Spezialregelungen für die neuen Bundesländer (z.B. Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG) bis hin zu speziellen gesetzlichen Regelungen wie das Energiewirtschaftsgesetz und anderen Normen zu beachten.
Neben dem Rechtsgebiet meint der Begriff Leitungsrecht das Recht, eines Versorgers oder auch eines Nachbarn eine Leitung über ein fremdes Grundstück zu führen, zu nutzen und zu unterhalten. Im Bereich des Grundstücksrechts ist das Leitungsrecht eng mit dem Nachbarrecht verbunden. Häufig wird darum gestritten, ob ein Eigentümer eine fremde Leitung auf seinem Grundstück dulden muss.
Zu allen Fragen des Leitungsrechts, angefangen von der Duldungspflicht über das Recht zu Umverlegung bis hin zu Fragen der Entschädigung stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mietrecht
Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in allen Fragen und Streitigkeiten, und zwar sowohl in gewerblichen Mietverhältnissen als auch im Wohnungsmietrecht. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Gestaltung gewerblicher Mietverträge. In gerichtlichen Verfahren vertritt RA Zunft sowohl Mieter wie Vermieter.
Reiserecht
Nicht selten wird die Urlaubsfreude durch Komplikationen bei der Anreise oder am Urlaubsort getrübt: Verspätungen oder Ausfälle von Transportmitteln, nicht vertragsgemäße Ausstattung der Unterkunft, Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe sowie ausgefallener Sonderdienstleistungen (Ausflüge vor Ort, Bereitstellung von Equipment etc.).
Das Reiserecht ist ein Rechtsgebiet, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen umfasst, die sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern, Personenbeförderungsunternehmen und Hotels befassen.
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Reisemängeln. Wir betreuen Sie außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder Reisedienstleistern.
Straf- und Bußgeldsachen
Wir stehen an ihrer Seite in allen Fragen rund um das Straf- und Bußgeldrecht. Sanktionen aus dem Bereich des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten) bedeuten für den Betroffenen häufig tiefgreifende Einschnitte in seinen Lebensbereich. Umso wichtiger ist es, so früh wie möglich einen kompetenten Verteidiger zu beauftragen.
Rechtsanwalt Pätzhorn vertritt Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wie zum Beispiel bei Verkehrsstraftaten, Vermögensdelikten, Körperverletzung etc.
verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kümmert sich Rechtsanwalt Pätzhorn um alle Fragen zum Verkehrsrecht. Seit über 20 Jahren kann Rechtsanwalt Pätzhorn auf Erfahrung über dieses Rechtsgebiet vorweisen.
Sie können auf eine kompetente, schnelle und unbürokratische Hilfe bei Verkehrsunfällen vertrauen, sei es als Unfallverursacher oder als Geschädigter.
Wohnungseigentumsrecht
Im Dezember 2020 ist das neue WEG in Kraft getreten. Das WEG-Recht ist ein dynamisches Rechtsgebiet. Mehrfach hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz reformiert.
Die Vorbereitung von WEG-Beschlüssen und die Durchführung von Beschlussanfechtungen oder die Abwehr von Anfechtungen gehören zum Kernbereich des Rechtsgebiets ebenso wie die Schnittstellenproblematik der Mängelrechte bei einer (werdenden) WEG gegenüber
dem Bauträger. Hier sind von der Rechtsprechung noch schwierige Rechtsfragen zu klären. Daran beteiligen wir uns nicht nur durch in gerichtlichen Verfahren. Auf die besondere Expertise von RA Zunft als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht können Sie sich in diesem Segment verlassen.