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Eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der WEG muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden, und zwar gegen die „übrigen Wohnungseigentümer“. So regelt es das Wohnungseigentumsgesetz (§ 46 Abs. 1 WEG).
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Bis zur Novelle des WEG im Jahr 2007 spielte die Parteibezeichnung in einem Anfechtungsprozess nach dem WEG praktisch keine Rolle. Das Gericht musste von Amts wegen die Voraussetzungen des Verfahrens feststellen. Das Gericht hatte das… weiterlesen
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Es stellt in der Regel für den Käufer einer Eigentumswohnung ein wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung dar, wenn der Bauträger nach der Baubeschreibung das Kellergeschoss durch eine „Weiße Wanne“ zu errichten beabsichtigt. Führt der Bauträger… weiterlesen
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Immer wieder aufs Neue stellt sich die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer oder nur die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Ganze zur Durchsetzung von Rechten wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zuständig ist.
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Die sogenannte Abrechnungsspitze muss der Zwangsverwalter eines Wohnungseigentums als Ausgabe der Verwaltung bezahlen, wenn sie während der Beschlagnahme fällig wird. Das hat das OLG München (Az: 34 Wx 114/06) klargestellt.
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Der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Urteil vom 12.09.2005) hatte diese Frage in einer soeben veröffentlichten Entscheidung verneint. Folgende Konstellation war gegeben: Der Kläger war der Wohnungseigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses. Er (allein) wehrte sich gegen eine für… weiterlesen
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Grundsätzlich darf ein Wohnungseigentümer gegen Wohngeldforderungen nicht mit Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt auch bei Sonderumlagen. Das ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt.
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Am 01.07.2007 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Mit der Gesetzesnovelle sind einschneidende Neuerungen verbunden. Hausverwaltungen, Beiräte und Wohnungseigentümer, aber auch Richter und Rechtsanwälte stehen vor neuen Herausforderungen. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen: