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  • Die Übernahme des Risikos einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus.

    Kategorien
    Baurecht
    • Autor: RA Zunft
    • Veröffentlicht: 26. November 2009
    • Beitragsautor Von RA Zunft
    • Beitragsdatum 26. November 2009
    • Keine Kommentare zu Die Übernahme des Risikos einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus.

    Der Werkunternehmer schuldet einen Erfolg. Also trägt er das Risiko einer mangelhaften Leistung. Das wird von Auftragnehmern immer wieder unterschätzt, wie sich aus einer veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. VII ZR 45/04) ergibt.

    • Schlagwörter Architektenrecht, Baumängel, Baurecht, Bedenkenanzeige, mangelhafte Leistung, Risikoübernahme

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