-
Die Verletzung von Bauüberwachungspflichten rechtfertigt nur dann eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrages, wenn dem Bauherrn wegen einer grundlegenden Störung des Vertrauensverhältnisses eine Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist. Diese Entscheidung hat das OLG Dresden am 4.7.2019… weiterlesen