-
Der Bundesgerichtshof musste erstmals klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter nach Vertragsende Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser einstellen darf (Urteil v. 06.05.09, Az.: XII ZR 137/07).
-
Die 1981 in Deutschland eingeführte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass die Heiz- und Warmwasserkosten abhängig vom individuellen Verbrauch aufzuteilen sind. Je mehr ein Nutzer verbraucht, desto mehr muss er auch zahlen.