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In einer Entscheidung zum Bauträgerrecht lag dem Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 347/03) folgende Konstellation vor: Ein Bauträger errichtete eine größere Wohnungseigentumsanlage. Während der Gewährleistungsfrist leiteten die Erwerber ein selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln ein.