Immobilienrecht
-
Die Mieterin hatte die fristlose Kündigung erhalten, weil sie wegen der Bauarbeiten zur Tiefgarage am Altmarkt die Miete gemindert hatte. Das durfte die Mieterin nicht.
-
Dass einem Zwangsverwalter die Verpflichtung trifft, auch dann eine Mietsicherheit an einen Mieter auszuzahlen, wenn er die Kaution vom Vermieter, gegen den die Zwangsverwaltung betrieben wird, nicht erhalten hat, ist seit dem Jahr 2005 klar.
-
Der Gesetzgeber hat die Eigentümergemeinschaft bis zur Grenze von 5 % des Verkehrswertes im Rang vor die Kreditgläubiger gestellt.
-
Der neue allgemeine Steuersatz von 19% gilt ab dem 01.01.2007. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ab dem 01.01.2007 erbracht werden, unterliegen dem erhöhten Steuersatz. Die umsatzsteuerlichen Übergangsregelungen führen zu gestalterischen Überlegungen, insbesondere im Bereich des… weiterlesen
-
Nach dem Haustürwiderrufsgesetz können Verbraucher ein „Haustürgeschäft“ binnen Wochenfrist widerrufen. Diese Frist läuft aber erst ab schriftlicher Belehrung über das Widerrufsrecht (§ 2 HwiG). Ohne diese Belehrung konnte ein Vertrag auch noch danach rückgängig gemacht… weiterlesen